Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich Ende November 2025 dazu entschieden, die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) zu ändern. Das hat zur Folge, dass große Batteriespeicher mit mehr als 100 MW Leistung künftig nicht mehr über dieses Verfahren ans Netz gehen können. Die Entscheidung sieht aktuell kein alternatives Genehmigungsverfahren vor, sodass offenbleibt, wie der Netzanschluss solcher großen Speicher künftig geregelt werden soll.
Für unzählige Projektierer stellt sich die Frage, wie sie ihre Speicherprojekte umsetzen können. Das pv magazine berichtete zum Zeitpunkt der Entscheidung, dass den vier Übertragungsnetzbetreibern mehr als 500 Anträge für Speicherprojekte mit insgesamt über 200 Gigawatt Leistung vorlagen, über die noch nicht entschieden wurde.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert, dass vor der Herausnahme aus der KraftNAV kein neues Verfahren beschlossen wurde. Damit sind Sicherheit und Planbarkeit für Projekte nicht mehr möglich. „Man macht den zweiten Schritt vor dem ersten“, sagte BEE-Präsidentin Heinen-Esser in einer Verbandsmitteilung. Ohne klaren Rahmen drohen lange Verzögerungen bis hin zu Projekt-Ausfällen. Die für große Speicher zugesagten 51 GW (Stand Dezember 2025) sind damit in eine Phase der Unsicherheit geraten.
Grundsätzlich ist die Zahl der Netzanschlussanfragen sowohl bei großen Speichern als auch bei kleineren Anlagen sehr hoch. Die frühere Regelung über die KraftNAV nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, also das sogenannte Windhundverfahren, wurde der Menge und der Bedeutung der Anfragen nicht mehr gerecht, berichtet das Finanzportal onvista.de. So soll laut solarbranche.de die Abschaffung des Windhundprinzips – ein Verfahren, das ursprünglich für fossile Kraftwerke gedacht war – mehr Struktur und Regelung beim Netzanschlussverfahren geben.
Da die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) ursprünglich für konventionelle Großkraftwerke konzipiert wurde, wurden Batteriespeicher rechtlich zunächst in denselben Regulierungsrahmen eingeordnet. Entsprechend regelt die KraftNAV den Netzanschluss ausschließlich für Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 100 MW an Elektrizitätsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV.
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stuft die Bundesnetzagentur Batteriespeicher jedoch sowohl als Verbrauchs- als auch als Erzeugungsanlagen ein. Der Anwendungsbereich der KraftNAV erstreckte sich bislang lediglich auf die Stromerzeugungsseite und ließ die Verbrauchsseite unberührt. Vor diesem Hintergrund vollzog das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Richtungswechsel und nahm große Energiespeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV heraus, sodass sie nicht länger als Erzeugungsanlagen im Sinne dieser Verordnung behandelt werden. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) weist darauf hin, dass „Batteriespeicher keine reinen Erzeugungsanlagen sind und somit die KraftNAV kein probates Verfahren für den Anschlussprozess von Batteriespeichern darstellt“.
Die Herausnahme großer Speicher eröffnet die Möglichkeit, künftig speicher-spezifische Regelungen einzuführen, etwa zu technischen Anforderungen, Marktrollen oder Reservierungsmechanismen. Zudem soll die Koordination knapper Netzkapazitäten verbessert werden, so solarbranche.de. Außerdem hätte eine „Anwendung des nach KraftNAV vorgesehenen ‚Windhundverfahrens‘ auf Netzanschlussbegehren von Großbatteriespeichern dazu geführt, dass andere Anschlussnehmer, wie zum Beispiel Rechenzentren, kaum noch Chancen auf einen Netzanschluss hätten“, äußert das Wirtschaftsministerium.
Laut Bundesnetzagentur und BMWE sind kleinere Batteriespeicher von dieser spezifischen Änderung nicht betroffen, da sie zu keinem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich der KraftNAV gefallen sind. Für diese Anlagen finden daher weder das Windhundverfahren noch die in der KraftNAV vorgesehenen Fristen oder kraftwerksbezogenen Reservierungsmechanismen Anwendung. Der Netzanschluss von Batteriespeichern mit einer Leistung unter 100 MW richtet sich weiterhin nach den allgemeinen Regelungen des § 17 EnWG.
Hintergrund: Bisherige Situation zur Speicherprojektrealisierung - nur im einstelligen Prozentbereich
Neben dem Ziel, das Netzanschlussverfahren für große Speicher durch eine neue Regelung zu vereinfachen, bleibt offen, ob dies auch zu mehr Zusagen für Speicherprojekte führen wird. Denn bisher führte nur ein sehr kleiner Teil der Anschlussanfragen tatsächlich zu realisierten Projekten: „Die Conversion Rate liegt im unteren einstelligen Prozentbereich. Das hängt vor allem damit zusammen, dass für einen einzigen Netzanschlusspunkt häufig weit über hundert Projektierer Anfragen stellen, von denen am Ende nur ein Projekt zum Zug kommen kann. Dieser Wettbewerb setzt sich fort, wenn Entwickler mehrere Vermarkter ansprechen, sodass von vielen Anfragen nur wenige zu finalen Projekten werden“, so Marc Untheim, Senior Business Development Manager bei The Mobility House Energy.
Das Verfahren selbst hatte keine transparente Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Projektierer. Laut Untheim berichten Entwickler häufig über lange Phasen mit positiven mündlichen Signalen, die jedoch nicht schriftlich bestätigt werden. „Teilweise erfolgte dann kurz vor der erwarteten Zusage eine standardisierte Absage ohne Begründung. Solche Fälle frustrieren Projektentwickler erheblich, weil sie teils über Monate oder ein Jahr in Vorplanung, Genehmigungsprozesse und Finanzierungsvorbereitungen investieren – und das Projekt dann ohne nachvollziehbare Gründe nicht weiterverfolgt werden kann.“
Mit verzögertem oder blockiertem Ausbau großer Speicher könnte der Markthochlauf in den nächsten Jahren verlangsamt werden. Das wirkt sich auf Angebotsseite, Systemflexibilität und Marktmechanismen aus. Insgesamt braucht es ein besser geeignetes Verfahren, das Projektanfragen sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. „Perspektivisch wäre ein Reifegradmodell sinnvoll, bei dem bewertet wird, welche Projekte bereits am weitesten entwickelt sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich umgesetzt werden. Das würde die Priorisierung deutlich verbessern“, sagt Untheim.