Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich Ende November 2025 dazu entschieden, die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) zu ändern. Das hat zur Folge, dass große Batteriespeicher mit mehr als 100 MW Leistung künftig nicht mehr über dieses Verfahren ans Netz gehen können. Die Entscheidung sieht aktuell kein alternatives Genehmigungsverfahren vor, sodass offen bleibt, wie der Netzanschluss solcher großen Speicher künftig geregelt werden soll.
Marc Untheim, Senior Business Development Manager bei The Mobility House Energy, spricht detaillierter über die Hürden beim Netzanschlussverfahren und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.
Für unzählige Projektierer stellt sich derzeit die Frage, wie sie ihre Speicherprojekte umsetzen können. Laut Medienberichten wie dem pv magazine betrifft das Zusagen für eine Netzanschlusskapazität von 51 Gigawatt.
Phase der Unsicherheit
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert, dass vor der Herausnahme aus der KraftNAV kein neues Verfahren beschlossen wurde. Damit sind Sicherheit und Planbarkeit für Projekte nicht mehr möglich. „Man macht den zweiten Schritt vor dem ersten“, sagte BEE-Präsidentin Heinen-Esser in einer Verbandsmitteilung. Ohne klaren Rahmen drohen lange Verzögerungen bis hin zu Projekt-Ausfällen. Die für große Speicher zugesagten 51 GW sind damit in eine Phase der Unsicherheit geraten.
Hintergrund der Entscheidung
Grundsätzlich sind die Netzanschlussanfragen sowohl bei großen Speichern als auch bei kleineren Anlagen sehr hoch. Die derzeitige Regelung über die KraftNAV nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ scheint der Menge und Bedeutung der Anfragen nicht mehr gerecht zu werden, berichtet das Finanzportal onvista.de.
Das Verfahren, wie ein Speicher am Netz angeschlossen wird, sieht auch Marc Untheim kritisch. „Das sogenannte Windhundprinzip – also das „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Prinzip – führt seit Jahren zu Spekulation und hat bei vielen Netzbetreibern zu erheblichen Bearbeitungsstaus geführt. Teilweise müssen für einen einzigen Netzanschlusspunkt Hunderte von Anfragen geprüft werden. Sinnvoller wäre aus unserer Sicht ein Reifegradmodell, bei dem bewertet wird, welche Projekte bereits am weitesten entwickelt sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich umgesetzt werden. Das würde die Priorisierung deutlich verbessern.“
Relativ neue Herausforderungen sind die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. Diese beinhalten häufig Restriktionen, etwa begrenzte Leistungsgradienten – also Vorgaben, wie stark die Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums steigen oder fallen darf, sowohl für Einspeisung als auch für Bezug. „Solche Vorgaben erschweren die Wirtschaftlichkeitsberechnung von flexiblen Speicheranlagen erheblich, zumal es hierfür bislang keine einheitlichen Standards gibt.“
Neben der aktuellen gesetzlichen Änderung zeigt die Praxis ohnehin, dass nur ein sehr kleiner Teil der Anschlussanfragen tatsächlich zu realisierten Projekten führt: „Die Conversion Rate liegt im unteren einstelligen Prozentbereich. Das hängt vor allem damit zusammen, dass für einen einzigen Netzanschlusspunkt häufig weit über hundert Projektierer Anfragen stellen, von denen am Ende nur ein Projekt zum Zug kommen kann. Dieser Wettbewerb setzt sich fort, wenn Entwickler mehrere Vermarkter ansprechen, sodass von vielen Anfragen nur wenige zu finalen Projekten werden.
Hinzu kommt eine erhebliche Intransparenz im Verfahren. Laut Untheim berichten Entwickler häufig über lange Phasen mit positiven mündlichen Signalen, die jedoch nicht schriftlich bestätigt werden. Teilweise erfolgt dann kurz vor der erwarteten Zusage eine standardisierte Absage ohne Begründung. Solche Fälle frustrieren Projektentwickler erheblich, weil sie teils über Monate oder ein Jahr in Vorplanung, Genehmigungsprozesse und Finanzierungsvorbereitungen investieren – und das Projekt dann ohne nachvollziehbare Gründe nicht weiterverfolgt werden kann.
„Immerhin funktioniert die Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern, wenn es um die Präqualifikation für Regelleistungsdienstleistungen geht. Für jeden einzelnen Speicher müssen wir dieses Verfahren gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern durchlaufen. Über die vier Übertragungsnetzbetreiber hinweg ist der Prozess weitgehend standardisiert und läuft seit längerer Zeit zuverlässig“, sagt Untheim.
Mit verzögertem oder blockiertem Ausbau großer Speicher könnte der Markthochlauf in den nächsten Jahren verlangsamt werden. Das wirkt sich auf Angebotsseite, Systemflexibilität und Marktmechanismen aus. Insgesamt braucht es ein besser geeignetes Verfahren, das Projektanfragen sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Das Reifegradmodell könnte hierbei die Lösung sein.